Hier finden Sie Information zur Abrechnung, je nach Versicherungsstatus.

Ich nehme an der vertragsärztlichen Versorgung für gesetzlich Versicherte teil, eine Therapie wird bei Bedarf in der Regel von Ihrer Versicherung übernommen. Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte zum Erstgespräch mit.

Die Kosten für die Therapie werden in der Regel von der privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe übernommen, wenn eine Diagnose vorliegt, die eine Indikation für Therapie darstellt. Entscheidend ist zudem, welche individuellen Konditionen Sie mit Ihrer Krankenversicherung vereinbart haben. Bitte erkundigen Sie sich daher vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang die Kosten für die Psychotherapie bei einer approbierten Psychologischen Psychotherapeutin übernommen werden.

Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Kosten Ihrer Psychotherapie selbst zu tragen. wodurch keine weiteren Formalitäten zu beachten sind. Formalitäten zur Bewilligung der Sitzungen entfallen. Die Kosten richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

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